Mehr Wohnraum schaffen: Was bedeutet der „Bauturbo“ für Stutensee?
Der Gemeinderat der Stadt Stutensee hat beschlossen, den sogenannten Bauturbo anzuwenden. Auch wir Freien Wähler haben dieser Entscheidung zugestimmt. Ziel ist es, schneller neuen Wohnraum zu schaffen, ohne die Planungshoheit der Kommune aus der Hand zu geben.
Der Gesetzgeber hat das Baugesetzbuch (BauGB) für fünf Jahre befristet angepasst. Diese Sonderregelungen sollen ermöglichen, dass Planung, Genehmigung und Bau deutlich schneller erfolgen können. Der sogenannte Bauturbo ermöglicht den Kommunen für einen befristeten Zeitraum, somit schneller und flexibler neuen Wohnraum zu schaffen.
Wenn sich eine Kommune – wie Stutensee – für den Bauturbo entscheidet, kann sie in bestimmten Fällen von bisherigen baurechtlichen Vorgaben abweichen, sofern dies der Schaffung oder Aktivierung von Wohnraum dient.
Das bedeutet:
- Es kann auf die Aufstellung eines kosten-und zeitintensiven vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verzichtet werden. Zur Sicherung von Qualitäten und Kriterien kann ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. ( z.B. Quote sozialer Wohnungsbau)
- Statt aufwendiger Änderungen eines alten Bebauungsplans ist es möglich sehr weitgehende Befreiungen zu erteilen
- Eine Genehmigung kann nach einer verkürzten Prüfzeit erfolgen
- Der Bauturbo gilt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit Schwerpunkt Wohnungsbau
- Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall
- Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht
Innerhalb bestehender Bebauungspläne kann künftig mehr Wohnbebauung zugelassen werden als bisher. Auch in alten Baugebieten, in denen dichteres Bauen bisher nicht möglich war (wegen strikter Vorgaben wie z.B. Geschossigkeit, Bauweise, Trauf-und Firsthöhen) könnten jetzt Maßnahmen erfolgen wie beispielsweise: - Aufstockungen von Gebäuden
- Anbauten
- Bauen in zweiter Reihe
- Nachverdichtung ganzer Straßenzüge
Auch im unbeplanten, aber zusammenhängend bebauten Innenbereich können künftig neue Wohngebäude entstehen, wo sie sich nicht, wie bisher gefordert, in den Bebauungszusammenhang einfügen (§ 34 Absatz 3b BauGB)
Was heißt das konkret für Stutensee? - Innenentwicklung wird einfacher, auch ohne langwierige Pilotprojekte, die oft von einzelnen Anliegern abhängig sind
- Bestehende Bebauungspläne müssen nicht aufwendig geändert werden
- Weitreichende Befreiungen zugunsten von Wohnraum sind möglich
- Bauen in zweiter Reihe ist nun häufiger möglich als bisher (Nachweis bereits vorhandener Wohnbebauung in 2.Reihe icht mehr notwendig)
Gleichzeitig behält die Stadt ihre Steuerungsmöglichkeiten. Bei städtebaulich wichtigen Vorhaben kann sie weiterhin auf Bebauungsplänen bestehen und städtebauliche Verträge abschließen.
Wichtig: Der Bauturbo ist kein Freifahrschein für alles. Der Bauturbo bedeutet ausdrücklich nicht, dass alles genehmigt wird, was eingereicht wird: - Jeder Antrag wird sorgfältig geprüft und städtebaulich betrachtet
- Öffentliche und nachbarliche Belange bleiben gewährt
- Die Zustimmung der Stadt ist nicht einklagbar
- Ein frühes Abstimmungsgespräch zwischen Antragsteller und Baurechtsbehörde ist Grundvoraussetzung in Stutensee Städtebaulich relevante Anträge sollen im zuständigen Ausschuss (AUT) beraten werden diese Sonderregelungen des Baugesetzbuches sind bewusst als zeitlich begrenzter Versuch angelegt und werden im Gesetzesentwurf als Experimentierklausel bezeichnet.
Wir Freien Wähler stehen weiterhin für ein behutsames und erantwortungsvolles Vorgehen, doppelte Innenentwicklung, also mehr Wohnraum und zugleich Platz für Grün, transparente Verfahren und eine mutige, zeitgemäße Stadtentwicklung. Ob der Bauturbo für mehr Wohnungsbau sorgt, hängt aber auch von weiteren äußeren Faktoren wie Baukosten, passenden Förderungen und Zinsen ab. Wir schauen gespannt auf die nächsten fünf Jahre.